Das Verwaltungsgericht weist die Klage eines Anwohners gegen die noch nicht gebaute Anlage auf dem Glaserkopf bei Gersbach ab. Unmittelbar nach der Verhandlung fiel das Urteil.
Umstritten wie der Bau des vierten Windrads auf dem Glaserkopf an sich war in der Gerichtsverhandlung auch diese Visualisierungen der Situation (im Vordergrund das Anwesen Bürk, darüber das geplante Windrad). Foto: EnbW
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Richterlicher Rückenwind für ein viertes Windrad auf dem Hasler Glaserkopf nahe Gersbach: Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Klage eines direkt betroffenen Mettlenhof-Bewohners abgewiesen. Das Urteil fiel bereits am Abend nach der Verhandlung – was insofern überrascht, als das Gericht in der Verhandlung selbst noch einen Vor-Ort-Termin vor einer Entscheidung nicht ausgeschlossen hatte. Ob das Urteil angefochten wird, ist offen.
Die Situation:
Fünf Windräder hatte ...