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Verkehr

Die Hupe ist kein Erziehungsmittel – wann darf man sie einsetzen?

  • SP-X

  • Di, 26. März 2019, 17:14 Uhr
    Auto & Mobilität

Die Straßenverkehrsordnung kennt nur zwei Fälle, in denen das Hupen erlaubt ist. Das Grüßen anderer Menschen gehört ebenso wenig dazu wie das Maßregeln anderer Verkehrsteilnehmer.

Wer unerlaubt hupt, dem drohen zehn Euro Bußgeld.  | Foto: dpa
Wer unerlaubt hupt, dem drohen zehn Euro Bußgeld. Foto: dpa
Ungeduldige Autofahrer nutzen die ...

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