Polizei
Die Kennzeichnungspflicht ist eine elementare Angelegenheit

Zu: "Nummern für die Polizisten?", Agenturbeitrag (Land und Region, 19. August):
"Wir werden eine individualisierte anonymisierte Kennzeichnung der Polizei bei sog. ‚Großlagen‘ einführen, unter strikter Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der ...