Die Regeln und ihre Ausnahmen
Bauverwaltung will mit Sonderwünschen restriktiver vorgehen.
GRENZACH-WYHLEN. "Ausnahmen bestätigen die Regel", heißt die Redensart. Im kommunalen Baurecht müsste es allerdings anders heißen, da setzen Ausnahmen nämlich die Regeln außer Kraft. Denn wenn innerhalb eines Bebauungsplanes einmal eine Ausnahme vorgenommen wurde, kann ein anderer auf Gleichbehandlung pochen, wenn die Voraussetzungen die gleichen sind. Der Mittelweg zwischen klarer Regelung und Individualismus auf Antrag ist für eine Gemeinde nicht immer ein leichter. Ein solcher Fall einer Ausnahme zeigte sich auch am Dienstagabend im Technischen Ausschuss.
Der FallDer Bebauungsplan
Ausnahmen
Gleichbehandlung
Künftiges Vorgehen
Neue Landesbauverordnung
Im Frühjahr wird eine Novellierung der Landesbauverordnung in Kraft treten, die Neuerungen und Aktualisierungen etwa in den Bereichen Ökologie oder Barrierefreiheit mit sich bringen wird. Damit werden etwa Solaranlagen auf Dächern erleichtert. ...