Diskussion um Ruhezeiten
Sasbacher Gemeinderat ändert Friedhofssatzung / Ortsvorsteher dürfen demnächst im Ort trauen.
SASBACH. Die Ruhezeit auf den Friedhöfen in der Gesamtgemeinde wird künftig 15 Jahre dauern. Derzeit sind es 25 Jahre. Allerdings sieht die neue Friedhofssatzung vor, dass die Angehörigen die Ruhezeit zweimal um jeweils fünf Jahre verlängern können. Dies hat der Gemeinderat am Mittwoch in öffentlicher Sitzung beschlossen, als es um die Änderung der Friedhofssatzung ging. Dies war nötig geworden, weil das Bestattungsgesetz geändert worden ist.
Die Verwaltung hielt sich weitgehend an die Vorschläge des Gemeindetages und sah eine Ruhezeit von 20 Jahren sowie kürzere Ruhezeiten für bestattete Kinder vor. Zu beiden Punkten kam Kritik aus dem Rat. Torsten Schultes meinte, die zugrunde gelegte Zeit der Zersetzung sei ein zu ...