Drogen angeblich vom Kumpel und Springmesser zum Überleben
Ein 57-jähriger Laufenburger muss sich vor dem Amtsgericht wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz verantworten.
Ein 57-jähriger Laufenburger muss sich vor dem Amtsgericht wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz verantworten.
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