Ein Recht auf Vergessenwerden

Europäischer Gerichtshof gibt einem Spanier Recht, der Google aufgrund eines negativen Sucheintrages verklagt hat.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat faktisch ein "Recht auf Vergessen" im Internet eingeführt. In einem Fall aus Spanien hat er entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber Links zu veralteten Informationen aus der Ergebnisliste löschen müssen. Erforderlich ist aber ein Antrag.
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