Einheitliche Regelungen für den Lieferverkehr
In der Marktstraße und den Seitenästen sollen die Geschäfte künftig in der Zeit zwischen 6 und 11 Uhr beliefert werden dürfen.
In der Marktstraße und den Seitenästen sollen die Geschäfte künftig in der Zeit zwischen 6 und 11 Uhr beliefert werden dürfen.
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