Am 15. August trat die zweite Förderreformstufe für die energetische Gebäudesanierung in Kraft. Was Eigentümerinnen und Eigentümer bei ihren Planungen berücksichtigen sollten.
Wer soll denn da noch durchsehen? Am 15. August trat die zweite Förderreformstufe für die energetische Gebäudesanierung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Eigentümerinnen und Eigentümer etwa für den Heizungstausch oder die nachträgliche Wärmedämmung selbst tiefer in die Tasche greifen (siehe auch: Verzweifelte ...