Urteile
Erneut Bewährungsstrafe nach tödlichem Raser-Unfall auf A5
Auf der A5 fährt ein Sportwagenfahrer 2023 mit hohem Tempo auf das Auto eines 59-Jährigen auf. Der Mann stirbt. Nach der Berufung wurde nun wieder ein Urteil gesprochen.
dpa
Mo, 30. Jun 2025, 19:18 Uhr
Baden-Württemberg
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Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.
Freiburg (dpa/lsw) - Zwei Jahre nach einem tödlichen Unfall auf der A5 in Südbaden ist ein Sportwagen-Fahrer im Berufungsverfahren wieder zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Freiburg sprach ihn der fahrlässigen Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Außerdem müsse er seinen Führerschein für mindestens zwei Jahre abgeben.
In erster Instanz war der damals 31 Jahre alte Sportwagen-Fahrer im November 2024 zu einer Geldstrafe und zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten danach Berufung eingelegt.
Fahrer hatte gestanden
Der in Basel lebende Deutsche hatte vor dem Amtsgericht Lörrach eingestanden, im August 2023 betrunken und deutlich zu schnell mit seinem Porsche auf das Auto des späteren Opfers aufgefahren zu sein.
Auf der A5 zwischen Weil am Rhein und Efringen-Kirchen war der 31 Jahre alte Mann ungebremst mit rund 240 Kilometern pro Stunde gegen das Heck des kleinen Wagens auf der linken Spur geprallt, als dieser zum Überholen eines Transporters ausgeschert war. Der 59 Jahre alte Fahrer starb sofort, der Porsche-Fahrer und sein Beifahrer wurden verletzt.
© dpa-infocom, dpa:250630-930-738717/1