Gericht fordert neue Bewertung
VGH: Schulbehörde hat bei Konrektorenstelle Fehler gemacht.
NEUENBURG AM RHEIN. Bei der Besetzung der Konrektorenstelle am Neuenburger Kreisgymnasium hat das Freiburger Regierungspräsidium vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eine Niederlage erlitten: Wie jetzt erst bekannt wurde, hat der VGH im Januar die Beschwerde eines unterlegenen Bewerbers als begründet anerkannt. Nach Auffassung des Gerichts hatte die Schulbehörde im Auswahlverfahren einen Fehler begangen, weshalb über die Stellenbesetzung neu entschieden werden muss – was die Sache weiter verzögert.
Schon mehrfach hat die Badische Zeitung über die offene Konrektorenstelle berichtet, zumal da die Schulleiterin gesundheitlich angeschlagen und auf eine Vertretung angewiesen ist. Doch bei allen ...