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Hat der Partygast dem Polizisten die Zunge rausgestreckt?

  • Mo, 15. August 2011
    Kenzingen

     

Das Amtsgericht Kenzingen spricht einen 23-Jährigen aus einer Umlandgemeinde vom Vorwurf der Beleidigung aus Mangel an Beweisen frei.

KENZINGEN. Es wird eine Party gefeiert. Die Nachbarn rufen wegen Ruhestörung die Polizei. Als die kommen, streckt ein Partygast einem der Polizisten die Zunge raus. Das ist eine Beleidigung.
Und so lautete auch der Tatbestand, ...

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