Wohnungskündigung: Rechtzeitige Zustellung des Schreibens ist entscheidend / Bote kann als Zeuge fungieren.
Wer eine Wohnung kündigen will, muss bestimmte Formalien beachten. Der Empfänger muss das schriftliche Kündigungsschreiben tatsächlich erhalten. Nicht selten wird der Zugang einer Kündigung bestritten. Dann steht der Absender in der Beweislast. Es nützt ihm zum Beispiel ...