Julius und Rudolf Geiger aus Ottenheim standen 1927 im sogenannten Lahrer Hellseherprozess vor Gericht.
Marie Paulsch, eine in Karlsruhe lebende und an einer Nierenerkrankung leidende Frau, hat sich im Jahre 1926 per Fernbehandlung eine Krankheitsdiagnose stellen lassen. Dafür stellten ihr die Gebrüder Seiler 4,50 Reichsmark in Rechnung. Nach Meinung der Patientin war diese Diagnose jedoch absolut wertlos. Wegen Schwindelei erstattete sie beim Lahrer Bezirksamt Strafanzeige. Daraufhin erhielten Julius und Rudolf Seiler jeweils eine Strafverfügung über 100 Mark. Die damaligen ...