Wintersport
Helmpflicht auf Skipisten – wo gelten welche Regeln?
Mit Beginn dieser Wintersaison gilt in Italien eine Helmpflicht für alle auf den Skipisten. In anderen Wintersportländer gibt es noch keine einheitlichen Regeln.
Dominik Bloedner & dpa
Do, 6. Nov 2025, 11:34 Uhr
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Es kann teuer werden in den Dolomiten. Am 1. November ist in Italien eine Helmpflicht auf den dortigen Skipisten in Kraft getreten. Sie gilt nun für alle Ski-, Snowboard- und Schlittenfahrer, bislang mussten nur Minderjährige verpflichtend einen Helm tragen. Verstöße können mit Geldbußen zwischen 100 und 150 Euro und mit dem Entzug des Skipasses geahndet werden. Zudem gilt auf Italiens Pisten eine Alkoholgrenze, berichtet der ADAC. Ab einem Alkoholpegel von 0,5 Promille können demnach Bußgelder zwischen 250 und 1000 Euro verhängt werden. Skifahren mit einem Alkoholpegel ab 0,8 Promille gilt als Straftat und kann entsprechend sanktioniert werden.
Pro & Contra: Soll es eine Helmpflicht auf den Skipisten geben?
Weiterhin gilt auf Italiens Pisten: Skifahrende müssen eine gültige Haftpflichtversicherung haben, die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt. Fehlender Versicherungsschutz kann teuer werden, die Geldbußen liegen auch hier zwischen 100 und 150 Euro. Reisende sollten sich vor Urlaubsbeginn mit ihrem Versicherer in Verbindung setzen und einen Nachweis ausstellen lassen. Allerdings, so der ADAC weiter, bestehe vielerorts die Möglichkeit, entsprechende Tagespolicen abzuschließen.
Keine Helmpflicht in Deutschland, Frankreich und der Schweiz
In Österreich gilt bis auf Tirol und Vorarlberg in allen Bundesländern eine Helmpflicht bis 15 Jahre. Ältere sind ausgenommen. Noch keine Helmpflicht – auch nicht für Kinder – besteht in der Schweiz, Frankreich und in Deutschland, ebensowenig ist alkoholisiertes Fahren auf der Piste verboten. Aber aufgepasst: Stürzt man und verletzt sich ohne Helm am Kopf, können Versicherungsleistungen gekürzt werden. Und: Kommt es etwa zu einem Zusammenprall, und einer der Wintersportler ist dabei alkoholisiert, kann das straf- und zivilrechtliche Folgen haben, teilt der ADAC weiter mit.
Weil er das Risiko von Gehirnverletzungen und Schädelbrüchen bei Stürzen massiv senkt, ist das Tragen eines Helms beim Skifahren, Snowboarden und Rodeln aber immer ratsam. Wie eine Unfalldatenanalyse der ADAC Luftrettung zeigt, erleiden insbesondere Schlittenfahrende im Vergleich zu anderen Wintersportlern häufiger Schädel-Hirn-Traumata.
