Jugendbeiräte sind künftig länger im Amt
Der Teninger Jugendbeirat hat neue Regeln bekommen. Mitglieder werden künftig für zwei Jahre statt einem Jahr gewählt. Außerdem gelten für sie die gleichen Pflichten wie für Gemeinderäte.
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Als 2017 in Teningen ein Beteiligungsmodell erarbeitet und eingeführt wurde, entschieden sich die Jugendlichen für einen Beirat, der ähnlich wie ein Ausschuss arbeiten sollte. Bei der Evaluation habe sich nun jedoch gezeigt, dass die Amtszeit der Jugendlichen mit nur einem Jahr zu knapp bemessen sei, so Hagenacker. Deshalb sollen die Vertreter, die bislang immer im Dezember im Rahmen eines Jugendforums gewählt wurden, zukünftig zwei Jahre dem Jugendbeirat angehören. Die Mitglieder aus dem Gemeinderat sind dagegen auf fünf Jahre gewählt, der Bürgermeister auf acht Jahre Mitglied des Jugendbeirats.
Neu geregelt wurde in den nun veränderten Richtlinien auch, dass neben den Gemeinderäten auch persönlich benannte Stellvertreter zu bestimmen sind. Das war bislang nicht erfolgt, was bei einem Präzedenzfall bemerkt worden war.
Betont wurde zudem, dass für die Arbeit im Jugendbeirat die Regelungen der Gemeindeordnung gelten. Was Peter Schalk (CDU) als formaljuristische Beschränkung erachtet, sieht Hagenacker als notwendig an. Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Jugendbeiräte könnten die Jugendvertreter auch nichtöffentliche Informationen erhalten. So beispielsweise bei der Besetzung von Stellen der Jugendpflege. Deshalb müssten auch für sie die Regeln der Verschwiegenheit gelten. Ebenfalls müssten auch Grundsätze einer möglichen Befangenheit beachtet werden.