Das Bundesverfassungsgericht will Europarecht auslegen – ohne den eigentlich zuständigen Europäischen Gerichtshof zu fragen.
Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen, heißt ein schönes Sprichwort, das auch auf die Karlsruher Verfassungsrichter zutreffen könnte. Sie wollen eine Kompetenzüberschreitung ...