Keine Tests über Wohnhäusern
Luftfahrtbehörde reagiert auf Absturz des Experimentalfliegers.
BASEL. Aus dem Absturz eines Kleinflugzeuges, das vor wenigen Wochen auf ein Basler Wohnhaus gestürzt war, hat das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) erste Konsequenzen gezogen: Experimentalmaschinen wie das Unglücksflugzeug dürfen über dicht besiedelten Gebieten keine Testflüge mehr machen. Diese Anordnung gilt neu für die Landesflughäfen in Basel, Zürich und Genf, auf anderen Flugplätzen sind Flugtests über Siedlungsgebieten ohnehin verboten.
Bisher galt auf den Schweizer Landesflughäfen für die Piloten von Experimentalflugzeugen lediglich die Empfehlung, Testflüge nicht über ...