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Kinder bei der Bewerbung angeben oder nicht?

Trotz Elternstolz: Gehören Kinder in den Lebenslauf? Manche Mütter und Väter befürchten Nachteile im Bewerbungsprozess. Wann sollte man rechtlich gesehen beim Arbeitgeber Kinder erwähnen?  

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Kinder muss man bei der Bewerbung nicht angeben.  | Foto: Julian Stratenschulte (dpa)
Kinder muss man bei der Bewerbung nicht angeben. Foto: Julian Stratenschulte (dpa)

Niemand ist verpflichtet, in seinem Bewerbungsschreiben zu erwähnen, dass er oder sie Kinder hat. "Es kann Ihnen keiner einen Strick daraus drehen, wenn Sie das nicht erwähnen", sagt Volker Görzel. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln und Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA).

Frage nach Kindern verboten

Und auch im Vorstellungsgespräch muss man den potenziellen Arbeitgeber nicht über seinen Familienstand informieren. "Es gibt viele Fragen, die im Bewerbungsgespräch verboten sind", sagt der Anwalt. Dennoch versuchten Arbeitgeber immer wieder, etwa auch die Frage nach Kindern zu platzieren.

Wie Mütter oder Väter darauf reagieren sollten, dafür gebe es keinen allgemeingültigen Rat. "Da brauchen Sie Fingerspitzengefühl", sagt Volker Görzel. Rechtlich gesehen könne man eine Antwort darauf verweigern.

Auf der anderen Seite könne es manchmal auch verbinden, Kinder zu haben. "Ich hatte tatsächlich den Fall, dass eine Bewerberin genommen wurde, weil sie ein Kind hat", erzählt der Anwalt. Zwischen ihr und der Chefin habe es "gefunkt", weil ihre Kinder auf die gleiche Schule gehen sollten.

Bei Anstellung Arbeitgeber informieren

Auch wenn im Bewerbungsverfahren Kinder kein Thema sein müssen, sollten Väter und Mütter spätestens bei einer Anstellung den Arbeitgeber informieren. "Denn der Familienstand wirkt sich auf die Gehaltsabrechnung aus", sagt Görzel. Damit Arbeitnehmer monatlich über den Kinderfreibetrag Steuern sparen, muss der Arbeitgeber Bescheid wissen.

Auch wenn Kündigungen ausgesprochen werden müssen, sind Kinder noch einmal ein wichtiger Aspekt. "In der Regel sind diejenigen, die verheiratet sind und Kinder haben, eher geschützt als die unverheirateten Kinderlosen", sagt der Anwalt.

Schlagworte: Volker Görzel

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