Gastbeitrag
Die Sicherheit eines Dauerarbeitsplatzes ist eine Illusion

Mit der Begrenzung der befristeten Beschäftigung wird die Illusion genährt, unbefristete Beschäftigung sei das Nonplusultra. Doch unbefristete Verträge bieten nur eine vermeintliche Sicherheit.
Der Koalitionsvertrag sieht Obergrenzen für befristete Arbeitsverträge vor. Danach dürfen Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten nur noch maximal 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen. Zudem soll die Höchstdauer für sachgrundlose Befristungen verringert werden. Bisher gilt eine zeitliche Obergrenze von zwei Jahren – in diesem Zeitraum darf die Befristung maximal dreimal verlängert werden. Nach dem Willen der neuen Großen Koalition soll dies eingeschränkt werden – nur noch einmal bei einer Höchstdauer von 18 Monaten.
Bei befristeten Arbeitsverträgen mit einem der acht Gründe, die das Teilzeit- und Befristungsgesetz vorsieht, soll ...
Bei befristeten Arbeitsverträgen mit einem der acht Gründe, die das Teilzeit- und Befristungsgesetz vorsieht, soll ...