Mit der Begrenzung der befristeten Beschäftigung wird die Illusion genährt, unbefristete Beschäftigung sei das Nonplusultra. Doch unbefristete Verträge bieten nur eine vermeintliche Sicherheit.
Der Koalitionsvertrag sieht Obergrenzen für befristete Arbeitsverträge vor. Danach dürfen Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten nur noch maximal 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen. Zudem soll die Höchstdauer für sachgrundlose Befristungen verringert werden. Bisher gilt eine zeitliche Obergrenze von zwei Jahren – in diesem ...