Nacktkater Willys Fall kommt erneut vor Gericht

Bisher steht das Verbot von Qualzuchten nur auf dem Papier / Tierschützer erhoffen sich jetzt ein richtungsweisendes Urteil.
Kater Willy beschäftigt die Justiz, genauer: das Verwaltungsgericht Berlin sowie demnächst auch das Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg. Denn Willy ist nicht irgendein Tier, sondern eine so genannte Nacktkatze: Ihm fehlen die Tasthaare und das Fell. Weil das Veterinäramt von Berlin-Spandau darin eine Qualzucht sieht, untersagte es Willys Frauchen, Canadian-Sphinx-Katzen zu züchten und ordnete Willys Kastration an. Dagegen zog die Halterin vor das Verwaltungsgericht – und verlor. Die 24. Kammer kam zu der Entscheidung, dass Willy wegen der fehlenden Tasthaare eine Qualzucht sei. Die Tasthaare seien ein wichtiges Sinnesorgan, das der Orientierung und Kommunikation von Katzen diene. Wie ...