Bundesgerichtshof rügte, dass die Öffentlichkeit zu den Schlussvorträgen zugelassen war.
(BZ). Das Urteil des Landgerichts Offenburg vom 22. Juli 2019, in welchem ein Offenburger Ehepaar wegen Mordes und Beihilfe zum Mord verurteilt wurde, ist teilweise rechtskräftig. ...