Landgericht: Freiheit oder Sicherungsverwahrung?

Ein 28-Jähriger, der 2001 wegen Totschlags nach Jugendstrafrecht zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt wurde, wird Ende Oktober seine Strafe verbüßt haben. Die Staatsanwaltschaft hält ihn immer noch für gefährlich und will ihn nicht freilassen. Ein schwieriger Fall, der gestern im Freiburger Landgericht verhandelt wurde.
Der erste Stich
Vor 13 Jahren hat Max* zum ersten Mal einen Menschen getötet. Damals ist er 15 Jahre alt und wegen seines unzumutbaren Sozialverhaltens und Leistungsschwäche vom Gymnasium auf die Hauptschule eines Vorortes von Freiburg gewechselt, wo er zusammen mit seinen Eltern, einem Staatsanwalt und einer Sekretärin, und einer jüngeren Schwester auch wohnt.
Schnell bekommt Max erneut Schwierigkeiten mit seinen Mitschülern. Lehrer beschreiben ihn als aggressiv, arrogant und hinterhältig. Irgendwann beschließt Peter*, mit dem er in dieselbe Klasse geht und der seit Wochen mit Max im Clinch liegt, ihm eine Abreibung zu verpassen. Max schwant Übles. Er bittet eine Lehrerin, ihn nach Hause zu fahren. Kurz vor seinem Elternhaus lässt sie Max aussteigen und fährt weiter.
Doch Peter hat ihn zusammen mit drei jüngeren Schülern auf ...