Lebenslang für Mord an junger Frau
Schwurgericht hat im Biederbacher Mordprozess keine Zweifel an der Täterschaft des die Tat abstreitenden Angeklagten.
ELZTAL/FREIBURG. Mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe hat am Dienstag die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg die Ermordung einer 30-jährigen Hotelfachfrau aus Freiburg am Fasnachtssonntag 2014 im Wald bei Biederbach geahndet. An der Täterschaft des 40-jährigen Angeklagten, der die eigentliche Tat einem Freund in die Schuhe schieben wollte, hatten die Richter nach zehntägiger Beweisaufnahme keinerlei Zweifel.
Volles Haus herrscht schon Minuten vor Beginn der Urteilsbegründung. Unter den Zuhörern sind die Angehörigen der getöteten Frau aus Sachsen und zahlreiche Biederbacher, die im Verfahren als Zeugen ausgesagt haben. Auch Mitglieder der ermittelnden Sonderkommission wollen sich das Urteil und die 50 Minuten dauernde mündliche Begründung der Vorsitzenden ...