Ein Schopfheimer rettete einen Rentner vorm Ertrinken, unterkühlte sich durch den Sprung ins Wasser und zahlte für die Behandlung im Krankenhaus zehn Euro Praxisgebühr. Das kann doch nicht sein, dachten sich viele. Und haben Recht.
Ersthelfer stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Kreiskrankenhaus Schopfheim wird die fälschlicherweise erhobene Gebühr zurückerstatten. ...