Lehren aus dem Bankrott
Aus dem Fall Schlecker müssen alle lernen – das schuldet man denen, die ihre Jobs verloren haben.
Der Chefstratege des Pleitekonzerns bleibt auf freiem Fuß, sein Gefolge aber muss in Haft? Das Urteil der Stuttgarter Wirtschaftsstrafkammer gegen die Ehinger Unternehmerfamilie Schlecker wirkt unlogisch – auf den ersten Blick.
Anton Schleckers Strafe, zwei Jahre Haft für vorsätzlichen Bankrott, hat das Gericht komplett zur Bewährung ausgesetzt. Bewähren allerdings kann und muss der 73-Jährige sich schon von Alters wegen ...