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Lückenhafter Schutz vor Vergewaltigung

Christian Rath
  • Do, 04. September 2014
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Eine Studie beweist, dass das deutsche Sexualstrafrecht der Realität nicht standhält – und widerlegt so das Justizministerium.

Wer das "Nein" einer Frau missachtet, ist zwar sicher ein Mistkerl, wird aber nicht immer wegen Vergewaltigung bestraft. Denn das deutsche Sexualstrafrecht weist große Lücken auf und schützt die Selbstbestimmung der Frau nur sehr unvollständig. Das belegt jetzt eine analytische Fallsammlung des Bundesverbands der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff). Sie trägt den ...

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