Landgericht Heidelberg

Mutter soll Baby mit Opiat vergiftet haben – Urteil erwartet

Der sieben Monate alte Junge soll Schmerzen und einen Schluckauf gehabt haben. Die 33-Jährige aus Sinsheim wollte laut Anklage die Symptome lindern – und soll das tödliche Opiat gegeben haben.  

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Eine 33-jährige Mutter aus Sinshe...em Opiat vergiftet haben. (Symbolbild)  | Foto: Marjian Murat/dpa
Eine 33-jährige Mutter aus Sinsheim (Rhein-Neckar-Kreis) soll ihren sieben Monate alten Säugling mit einem Opiat vergiftet haben. (Symbolbild) Foto: Marjian Murat/dpa

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Heidelberg/Sinsheim (dpa/lsw) - Eine Mutter soll laut Anklage ihren sieben Monate alten Sohn mit einem Opiat vergiftet haben – das Kind starb im Juli 2024. In dem Verfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge am Landgericht Heidelberg wird heute (10.30 Uhr) ein Urteil erwartet. 

Die 33-Jährige hatte der Anklage zufolge mit dem Mittel bei dem Baby Schmerzen und einen hartnäckigen Schluckauf lindern wollen. Ihr droht bei einer Verurteilung laut Gericht eine Haftstrafe von mindestens drei Jahren. Die Staatsanwaltschaft hat demnach acht Jahre Gefängnis gefordert, die Verteidigung einen Freispruch.

Kind erlitt laut Anklage Atemaussetzer

Laut Anklage soll die Mutter in der Wohnung des Vaters in Heidelberg dem Baby das Opiat verabreicht haben. Das Mittel besaß sie demnach, weil sie in einem Substitutionsprogramm war. In solchen Programmen erhalten Drogenabhängige durch Ärzte legale Ersatzstoffe, wie Methadon oder Polamidon. 

Nach der Gabe des Opiats verfiel das Kind laut Anklage in einen lebensbedrohlichen Zustand mit Atemaussetzern. Der Vater des Säuglings habe der Angeklagten geraten, einen Arzt aufzusuchen. Stattdessen habe die Frau sich mit dem Kind auf den Weg in ihre Wohnung in Sinsheim (Rhein-Neckar-Kreis) gemacht. Auf dem Weg dorthin oder in Sinsheim sei das Kind an Herz-Kreislauf-Versagen gestorben.

Keine Anhaltspunkte für eine verminderte Schuldfähigkeit

Die Staatsanwaltschaft sah laut Gericht zum Prozessauftakt keine Anhaltspunkte für eine verminderte Schuldfähigkeit der Angeklagten. In dem Verfahren sollten demnach mehr als 20 Zeugen und drei Sachverständige angehört werden.

© dpa‍-infocom, dpa:250519‍-930‍-561187/1

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