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Namen von Mördern bleiben

Christian Rath
  • Do, 28. Juni 2018, 22:02 Uhr
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BZ-Plus Zwei verurteilte Mörder haben keinen Anspruch, dass ihre Namen in digitalen Medienarchiven gelöscht werden. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Früher galt: Wenn ein Täter  aus dem G... im Netz verfügbar. Was also gilt nun?  | Foto: dpa
Früher galt: Wenn ein Täter aus dem Gefängnis entlassen wird, ist der Name tabu, um die Resozialisierung nicht zu gefährden. Heute sind aber zum Zeitpunkt der Entlassung die alten Artikel immer noch im Netz verfügbar. Was also gilt nun? Foto: dpa
Das Urteil ist ausgewogener als es zunächst aussieht. Die Abwägung zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrechten ist eine der schwierigsten Fragen im Medien- und Verfassungsrecht. Besonders ...

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