Zwei verurteilte Mörder haben keinen Anspruch, dass ihre Namen in digitalen Medienarchiven gelöscht werden. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
Das Urteil ist ausgewogener als es zunächst aussieht. Die Abwägung zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrechten ist eine der schwierigsten Fragen im Medien- und Verfassungsrecht. Besonders ...