EU-Gerichtshof
Online-Marktplätze müssen Anzeigen auf Datenschutz prüfen
Mit Bildern und einer Telefonnummer: Ein Unbekannter bietet eine Frau online für Sex an – ohne ihr Einverständnis. Der EuGH nimmt nun Plattformen in die Pflicht.
dpa
Di, 2. Dez 2025, 18:22 Uhr
Wirtschaft
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Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.
Luxemburg (dpa) - Betreiber von Online-Marktplätzen wie Ebay, Etsy und Co. müssen nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) weitreichende Verantwortung für personenbezogene Daten in Anzeigen übernehmen. Plattformbetreiber seien verpflichtet, bereits vor der Veröffentlichung Inserate mit sensiblen Daten wie etwa Kontaktinformationen oder Bildern zu identifizieren und zu prüfen, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Verstoße eine Anzeige gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müssten die Betreiber die Veröffentlichung verweigern.
Unbekannter bietet Frau online für Sex an - ohne ihre Zustimmung
Die Richterinnen und Richter stärkten damit einer betroffenen Frau aus Rumänien den Rücken. Ein Unbekannter hatte laut Mitteilung 2018 auf einer rumänischen Website eine Anzeige geschaltet und sie darin – ohne ihre Zustimmung – für sexuelle Dienstleistungen angeboten. Das Inserat habe Fotos von der Frau sowie ihre Telefonnummer enthalten, hieß es vom EuGH. Erst als die Betroffene sich beim Betreiber des Online-Marktplatzes beschwerte, entfernte dieser die Anzeige.
Doch da war es bereits zu spät: Auf anderen Internetseiten war die Anzeige samt der persönlichen Daten schon kopiert worden. Die Frau zog in Rumänien gegen den Betreiber des Online-Marktplatzes vor Gericht. Nach einer eingelegten Berufung sprach eine zweite Instanz die Plattform jedoch von ihrer Verantwortung frei. Als die Betroffene wiederum selbst Berufung gegen das Urteil einlegte, rief das zuständige rumänische Gericht den EuGH an.
© dpa-infocom, dpa:251202-930-371528/1