Account/Login

Bremen

Polizei leiht Dieb 18 Euro und vermeidet sofortige Haft

  • Do, 01. Juni 2017, 00:01 Uhr
    Panorama

Beamte der Bundespolizei haben einem Dieb aus der Patsche geholfen und damit sein Weltbild erschüttert: Sie haben ihm spontah 18 Euro geliehen und damit die Haft verhindert.

Bekommen die Polizisten das Geld zurück?  | Foto: dpa
Bekommen die Polizisten das Geld zurück? Foto: dpa
Die Polizisten hatten den polizeibekannten 44-Jährigen im Bremer Hauptbahnhof festgenommen, weil er wegen Diebstählen eine sechstägige Restfreiheitsstrafe zu verbüßen hatte. Nur durch die Zahlung von 18 Euro (sechs Tagessätze zu jeweils 3 Euro) hätte er den Haftantritt vermeiden können.

Aber er kannte niemanden, der ihm kurzfristig den Betrag hätte leihen können, wie er laut Polizeibericht auf der Wache erzählte. Da besannen sich die Beamten des alten Slogans "Die Polizei, Dein Freund und Helfer": Sie legten zusammen und streckten ihm die 18 Euro vor – und das, obwohl sein Körper mit polizeifeindlichen Tätowierungen geschmückt war. Die unerwartete Hilfe "rührte den Mann zu Tränen", wie die Bundespolizei am Mittwoch mitteilte. "Er gelobte Besserung und baldmöglichst die Rückzahlung."

Allerdings kann nicht jeder Kriminelle auf die Finanzhilfe der Bremer Bundespolizei hoffen. Wie ein Sprecher erläuterte, seien geringe offene Beträge selten und würden in der Regel von den Verurteilten oder von Angehörigen bezahlt. "Von ihm war bekannt, dass er tatsächlich niemanden hat. Weil der Mann auf der Wache bekannt ist, hoffen die Beamten, ihn über sein gegebenes Ehrenwort positiv beeinflussen zu können."

Ressort: Panorama

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Do, 01. Juni 2017: PDF-Version herunterladen

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel