Hat der Reiter, der sein Pferd auf einen Klettersteig im der Haslachschlucht geführt hat, gegen Tierschutzgesetze verstoßen? Nein, sagt die Polizei. Ermittelt wird aber trotzdem.
Hinweise auf Verstöße gegen das Tierschutzrecht gebe es nicht, sagt Uwe Kaiser vom Polizeirevier Titisee-Neustadt. Denn weder seien dem Pferd bewusst Schmerzen zugefügt worden, noch sei Rohheit im Spiel gewesen. Dennoch wird ermittelt. Es geht um die Frage, ob der Reiter, dessen Pferd in der Haslachschlucht verunglückte und trotz ...