Azubi-Leben

Probezeit während der Ausbildung

"Was willst du später mal werden?". Jeder kennt diesen Satz und hat ihn schon x-mal gehört, sei es von den Eltern, Verwandten oder Lehrern. Aber auch wenn diese Frage nervtötend ist, fragst du dich insgeheim genau diese eine wichtige Frage.  

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  | Foto: BZ-Azubis
Foto: BZ-Azubis
Frisch von der Schule oder zurück von deinem Jahr im Ausland, hast du dich nun um eine Ausbildungs-Stelle beworben und freust dich darauf, endlich durchzustarten. Aber warte noch, denn zu Beginn der Ausbildung steht eine Hürde vor dir – die Probezeit. Sicherlich fragst du dich gerade, was das zu bedeuten hat.
Doch keine Bange, die BZ-Azubis haben die Antworten zu deinen Fragen!

Warum gibt es überhaupt eine Probezeit?
Grundsätzlich ist die Probezeit von wichtiger Bedeutung für den Betrieb und den Auszubildenden. Der Betrieb beobachtet, ob du den in der Ausbildung geforderten Arbeitsanforderungen gerecht wirst und ob du zu dem Unternehmen passt. Als Azubi kannst du feststellen, ob dir die Ausbildung Spaß macht und bleiben möchtest. Beide Parteien haben ein gemeinsames Ziel: Sie schauen, ob sich der Azubi für den richtigen Beruf entschieden hat.

Wie lange dauert die Probezeit?
Laut dem Berufsbildungsgesetz kann die Dauer zwischen 1 Monat und maximal 4 Monaten betragen. Der Betrieb legt die Dauer innerhalb dieses Zeitraumes fest, wobei die übliche Dauer auf das Maximum ausgereizt wird. Wie lange du tatsächlich in der Probezeit bist, kannst du in deinem Ausbildungsvertrag einsehen.

Kann ich die Probezeit verkürzen bzw. verlängern?
Hierfür gibt es keine gesetzliche Regelung. Wenn du jedoch vor Ausbildungsbeginn schon einige Zeit im Unternehmen gearbeitet hast, beispielsweise als Praktikant, kannst du eventuell deine Probezeit verkürzen. Dies gilt aber nur, wenn du während deines Praktikums gleiche oder ähnliche Tätigkeiten wie in der Ausbildung ausgeübt hast. Frag doch einfach mal bei deinem Chef nach!
Andersrum kann deine Probezeit verlängert werden, wenn du mindestens 1/3 dieser Zeit nicht im Betrieb anwesend warst. Eine Verlängerung ist um die äquivalente Zeit deiner Abwesenheit bis zur Höchstgrenze von 4 Monaten möglich. Jedoch muss eine Verlängerung vorher abgesprochen werden.

Muss ich mich um meine Ausbildung sorgen?
Best Case - Szenario: Du bist dir absolut sicher, dass die Ausbildung richtig für dich ist. Dein Chef teilt dir in einem Zwischengespräch mit, dass du dich gut schlägst. In diesem Fall solltest du dir normalerweise keine Sorgen machen.
Was passiert aber, wenn das nicht der Fall ist?
Ganz wichtig: Während der Probezeit gibt es keine Kündigungsfrist! Wenn der Betrieb nicht mit dir zufrieden ist, kann er die Kündigung aussprechen – und zwar fristlos. Ist die Probezeit aber erst mal abgelaufen, gilt dies nicht mehr. Danach kann man dir nur aus wichtigen Gründen und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Aber kommen wir zu dem Punkt, an dem die Probezeit auch für dich wichtig ist: Wenn du merkst, dass dir die Ausbildung nicht gefällt und oder du dich nicht wohlfühlst, kannst auch du fristlos kündigen!
In jedem Fall solltest du aber zuvor mit deinem Chef gesprochen habe, bevor du kündigst. Meistens lassen sich Missverständnisse oder Startschwierigkeiten durch Gespräche lösen. Wenn du dich tatsächlich unwohl fühlst, kann dein Chef hierbei Abhilfe verschaffen, sodass du anschließend deine Ausbildungszeit voll und ganz genießen kannst!

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