Jahresbericht
Rechnungshof: Hier kann das Land Steuergeld einsparen
Polizeikosten, Wohnraumförderung, Schulpsychologen: Der aktuelle Bericht des Landesrechnungshofs zeigt, wo Baden-Württemberg aus Sicht der Prüfer zu großzügig ist.
dpa
Mo, 21. Jul 2025, 10:09 Uhr
Baden-Württemberg
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Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.
Stuttgart (dpa/lsw) - Die Zeiten der prall gefüllten Kassen sind vorbei, seit einiger Zeit mahnt die Landesregierung zum Sparen. Wo noch der eine oder andere Euro zu holen wäre, zeigt einmal im Jahr der Bericht des Landesrechnungshofs, der in Stuttgart vorgestellt wurde. Darin listen die Kontrolleure Fälle auf, in denen das Land zu großzügig mit Steuergeldern umgeht. Ein Überblick über die wichtigsten Punkte in diesem Jahr:
Polizeikosten bei Fußballspielen
Nach einem langen Rechtsstreit hat das Bundesverfassungsgericht im Januar entschieden, dass die Länder Fußballvereinen die Polizeikosten für Hochrisikospiele grundsätzlich in Rechnung stellen dürfen. Baden-Württemberg will davon aber zunächst keinen Gebrauch machen - zum Unmut des Rechnungshofs. Angesichts der hohen Einsatzbelastung der Polizei und der hohen Kosten halte man es für geboten, die Vereine an den Polizeikosten zu beteiligen, heißt es im Jahresbericht.
Innenminister Thomas Strobl (CDU) begründet seine Ablehnung unter anderem damit, dass eine finanzielle Beteiligung der Vereine nicht mehr Sicherheit schaffe. Der Rechnungshof argumentiert dagegen, dass eine finanzielle Beteiligung an den Polizeikosten die Vereine zu mehr eigenen Anstrengungen bei der Sicherheit bewegen könnte.
Wohnraumförderung
Mit mehreren Förderprogrammen will das Land den Bau von bezahlbaren Wohnungen fördern - aus Sicht des Rechnungshofs bisher mit überschaubarem Erfolg. "Die bisherige Bilanz fällt ernüchternd aus: Die eingesetzten Instrumente der Wohnraumoffensive erweisen sich bislang als weitgehend unwirksam", sagte Cornelia Ruppert, Präsidentin des Rechnungshofs.
Ein Beispiel laut Rechnungshof: Ein Grundstücksfonds, mit dem das Land Kommunen beim Kauf von Grundstücken, auf denen dann bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden soll, unterstützen will. Dafür seien 100 Millionen Euro bereitgestellt worden. Bis Ende 2024 seien aber nur für neun Kommunen Grundstücke im Wert von rund 10 Millionen Euro erworben worden. Bis heute habe aber keine Kommunen auf einem dieser Grundstücke günstige Wohnungen geschaffen.
Auch Beratungsprogramme und Wiedervermietungsprämien seien nur wenig genutzt worden und hätten hohe Verwaltungskosten. "Wir empfehlen der Landesregierung, die geprüften Programme der Wohnraumoffensive einzustellen", sagte Ruppert. Stattdessen sollten die Mittel der allgemeinen Wohnraumförderung zugutekommen. Dort sei die Nachfrage hoch.
Lehrerfortbildung
Einsparpotenziale sieht der Rechnungshof auch bei der Organisation von Lehrerfortbildungen. Dafür würden überwiegend Lehrkräfte eingesetzt, deren Aufgaben aber auch zum Teil von Verwaltungspersonal übernommen werden könne, argumentieren die Finanzprüfer - etwa bei der Sichtung von Anmeldungen oder dem Versand von Einladungen. "Hierfür ist eine Qualifikation als Lehrkraft nicht zwingend erforderlich", heißt es im Bericht des Rechnungshofs. So könne ein Beitrag zur Stärkung der Unterrichtsversorgung geleistet werden.
Schulpsychologen
Ähnliches Verbesserungspotenzial sehen die Prüfer bei Schulpsychologen. Diese müssten wegen einer neuen Struktur vermehrt Verwaltungsaufgaben übernehmen, etwa den Versand von Einladungsschreiben, die Nachbestellung von Büromaterial oder die Koordination von Handwerkern. Zudem müssten Tätigkeiten wie IT-Ansprechpartner, Brandschutzbeauftragter oder Ersthelfer an den Standorten des schulpsychologischen Beratungsdienstes besetzt werden. Davon sollten die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen entlastet werden, um für ihre eigentlichen Aufgaben genügend Kapazitäten zu haben, empfiehlt der Rechnungshof.
Wasserschutzpolizei
Sie ist dafür zuständig, dass auf Flüssen und Seen die Regeln eingehalten werden: Die Wasserschutzpolizei des Landes. Seit 1955 übernimmt sie auf dem Neckar und dem Rhein laut Rechnungshof Aufgaben, für die eigentlich der Bund zuständig ist. Der beteiligt sich aber den Prüfern zufolge nicht an den Kosten. Darüber sollte das Land verhandeln, fordert der Rechnungshof.
Zudem schlagen die Prüfer eine stärkere Kooperation mit der rheinland-pfälzischen Wasserschutzpolizei auf dem Rhein vor. Die Stationen links und rechts des Rheins lägen teils nur wenige Kilometer auseinander. Zudem stellt der Rechnungshof die Dichte der Stationen entlang des Neckars in Frage. So könnten die Aufgaben der Beamten in Heidelberg auch von ihren Kollegen in Mannheim oder Heilbronn erledigt werden, heißt es in dem Bericht.
© dpa-infocom, dpa:250721-930-821211/1