Eine Geldstrafe von 900 Euro muss ein 53-Jähriger bezahlen. Das Amtsgericht Bad Säckingen sieht es als erwiesen an, dass er einen Vertreter einer Firma körperlich angegangen ist.
Weil er den Vertreter einer Firma für Luftbildaufnahmen angegriffen und am Hals gepackt haben soll, musste sich am Montag ein 53-jähriger Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht in Bad Säckingen verantworten. Im April 2018 soll es zu der Tat gekommen sein. Richter Rupert Stork verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 900 Euro.
Nach Aussagen des ...