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Schönau setzt auf Abwassersplitting

Robert Bergmann
  • Fr, 14. Mai 2010
    Schönau

Gemeinderat beauftragt Verwaltung, die gesplittete Abwassergebühr vorzubereiten / VGH-Urteil macht Satzungsänderung nötig.

SCHÖNAU. Mit einem Grundsatzbeschluss hat der Schönauer Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in die Wege zu leiten. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom März diesen Jahres ist die bisherige Satzung, nach der einzig der Frischwasserverbrauch zur Bemessung der Abwassergebühr herangezogen wird, rechtswidrig.

Schönau steht nicht allein da: Nach dem VGH-Urteil vom Frühjahr sind sämtliche 1100 Gemeinden im Land gehalten, ihre Abwassersatzungen zu überarbeiten. Künftig muss – auch in kleineren Gemeinden – ...

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