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So soll die Corona-Kommission des Bundestags aussehen

Die Eindämmung der Pandemie mit Masken und Alltagsauflagen war ein harter Einschnitt für alle - mit Folgen und Kontroversen bis heute. Jetzt soll eine große Aufarbeitung auf den Weg kommen. Wie genau?  

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Waren die Corona-Schutzmaßnahmen damals angemessen?  | Foto: Daniel Bockwoldt/dpa
Waren die Corona-Schutzmaßnahmen damals angemessen? Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Berlin (dpa) - Mehr als fünf Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie sollen das Krisenmanagement in Deutschland und die Folgen umfassend aufgearbeitet werden. Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD bringen am Mittwoch einen Antrag in den Bundestag ein, der die Einsetzung einer Enquete-Kommission vorsieht. Nach einer ersten Debatte sollen zunächst Ausschussberatungen folgen, ehe das Parlament dann die Einsetzung des Gremiums beschließt. 

Krise von "historischer Tragweite"

Der Titel der Kommission soll lauten: "Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse". Die Pandemie habe Bürger und Bürgerinnen, Zivilgesellschaft, staatliche Institutionen, Unternehmen, Kunst und Kultur von 2019 bis 2023 mit Herausforderungen "von historischer und seit dem Zweiten Weltkrieg nicht gekannter Tragweite" konfrontiert, heißt es im Antrag. Um schwerwiegende Folgen besonders für Risikogruppen abzuwenden, sei es auf Solidarität angekommen - und eine Abwägung der Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft und eine verhältnismäßige Gestaltung von Grundrechtseingriffen.

Das Untersuchungsziel

Eine umfassende, wissenschaftlich fundierte Aufarbeitung der Pandemie und des staatlichen und gesellschaftlichen Handelns sei unerlässlich, um belastbare Schlussfolgerungen für die Zukunft zu ziehen, heißt es zum Untersuchungsziel. Leitend solle sein, "dass alle Maßnahmen und Entscheidungen immer nur vor dem Hintergrund des Informationsstands zum betreffenden Zeitpunkt bewertet werden können." Trotz vieler Untersuchungen auch in den Ländern hätten viele den Eindruck, die Pandemie sei noch nicht ausreichend aufgearbeitet.

Die Enquete-Kommission

In der vergangenen Wahlperiode war eine große Analyse und Auswertung der Schutzmaßnahmen mit Masken, Tests und Alltagsvorgaben auf Bundesebene nicht zustande gekommen. Diskutiert wurde über einen Bürgerrat, es gibt auch Rufe nach einem Untersuchungsausschuss. Union und SPD vereinbarten nun im Koalitionsvertrag eine Enquete-Kommission. Das französische Wort "enquete" bedeutet Untersuchung, Befragung. Solchen Kommissionen des Parlaments gehören Abgeordnete und Sachverständige aus Wissenschaft und Praxis an.

Der Auftrag

Die Kommission soll eine Reihe von Aspekten beleuchten: Die Früherkennung mit Pandemieplänen und Vorsorge. Das Krisenmanagement mit den Bund-Länder-Runden der Ministerpräsidentenkonferenz, Krisenstäben und der Einbindung wissenschaftlicher Expertise. Den rechtlichen Rahmen und parlamentarische Kontrolle. Die Schutzmaßnahmen gegen die Virus-Ausbreitung, insbesondere mit Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche. Impfungen und das Beschaffen von Schutzausrüstung wie Masken und Tests. Hilfen für Unternehmen und den Arbeitsmarkt. Auswirkungen auf Kultur, Tourismus, Ehrenamtler und Vereine.

Die Zusammensetzung

Der Kommission sollen 14 Abgeordnete und 14 Sachverständige angehören. Laut Antrag benennt die Union fünf Abgeordnete, AfD und SPD jeweils drei, die Grünen zwei und die Linke einen Abgeordneten. Die Sachverständigen sollen im Einvernehmen benannt werden - mit angemessener Beteiligung von Ländern und Kommunen und ausgewogener Vertretung der Wissenschaftsdisziplinen und Gesellschaftsbereiche. Kommt kein Einvernehmen zustande, sollen die Fraktionen die Experten wie nach dem Abgeordneten-Schlüssel benennen.

Die Arbeitsweise

Die Kommission soll öffentliche Anhörungen von Experten, Interessenvertretern und Betroffenen abhalten und Gutachten einholen können. Für Schwerpunkte kann sie Arbeitsgruppen einsetzen. Für Informationen über die Arbeit soll es eine Internetseite geben. Die "laufende Erkenntnisgewinnung" und Ergebnisse sollen der Öffentlichkeit "in geeigneter Form" zugänglich gemacht werden.

Der Abschlussbericht

Die Kommission soll dem Bundestag bis zum 30. Juni 2027 einen umfassenden Abschlussbericht mit Erkenntnissen und Handlungsempfehlungen vorlegen. Möglich sind auch Zwischenberichte zu abgeschlossenen Aspekten, was eine frühere parlamentarische und politische Befassung damit ermöglichen soll.

© dpa‍-infocom, dpa:250625‍-930‍-713752/1

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