Kein Antennenfernsehen am Hochrhein, das Kabelnetz ohne die Programme von Deutschlandradio – aber eine "maßvolle und moderate" Erhöhung der Gebühren?.
Der Haushaltsbeitrag für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland, also für ARD, ZDF und Deutschlandfunk, ist auch mit dem europäischen Recht vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof erst im vergangenen Dezember festgestellt. Nicht so eindeutig ist dagegen, was der Gebührenzahler für die 17,50 ...