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Befahrbarkeit der Rheinstraße

Stadt gewinnt im Rechtsstreit

  • Di, 17. August 2010, 11:57 Uhr
    Emmendingen

Die Stadt Emmendingen hat in dem von Anwohnern der Rheinstraße beim Verwaltungsgericht Freiburg angestrengten einstweiligen Rechtsschutzverfahren obsiegt.

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Die beiseitige Anfahrbarkeit der Parkplätze am Bahnhof über die Rheinstraße ist rechtens. Foto: Jahn
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