Account/Login

Beispiel Lörrach

Was passiert mit den Tieren, die der Zoll beschlagnahmt?

Nadine Zeller

Von

Mo, 24. Februar 2014 um 09:04 Uhr

Südwest

Papageien in Chipsdosen und Affen in Schuhboxen – regelmäßig befreit der Zoll in Lörrach lebendig geschmuggelte Tiere. Nadine Zeller erklärt, wie es nach einem solchen Fund weitergeht.

Beliebte Schmuggelware: Leguane.  | Foto: dpa
Beliebte Schmuggelware: Leguane. Foto: dpa
Immer wieder stoßen die Beamten des Hauptzollamts Lörrach bei ihren Kontrollen auf geschützte Tierarten. Selten transportieren die Schmuggler die Tiere artgerecht. Abgemagert und verstört landen sie anschließend in nahe gelegenen Zoos, die sie aufpäppeln. Dass der eine oder andere Schmuggler gebissen wird, scheint da nur gerecht zu sein.

Ein Fiepen – es kam aus dem Schuhkarton hinter dem Beifahrersitz. Was das sei, wollten die Beamten von Hauptzollamt Lörrach bei einer Kontrolle von dem Autofahrer wissen. "Das ist meine Katze", sagte der Reisende. Er möge bitte den Karton öffnen, forderten die Beamten. Der Mann tat wie ihm geheißen. Er griff in die Schuhbox und der Affe biss zu. Im Krankenhaus bekam er dann eine Tetanusspritze – der Schmuggler.

Wohin mit Affe Dirk?

Die "Katze" entpuppte sich als sechs Monate altes Weißbüscheläffchen, das der in Italien wohnende Autofahrer von Belgien in die Schweiz schmuggeln wollte. "Das passiert so dreimal im Jahr, das irgendwelche geschützten Tiere aus den Autos gezogen werden", sagt Markus Ückert, Pressesprecher des Hauptzollamts Lörrach. Einmal hätten sie sechs Maskenzwergpapageien in Chipsdosen gefunden. Der Schmuggler hatte je drei von ihnen in eine Pringels-Dose gesteckt. Drei der Tiere waren schon tot. Die anderen drei starben wenige Stunden später. Bis zu 50 .000 Euro müssen Schmuggler an Bußgeld zahlen, wenn sie bei einem derartigen Vergehen auffliegen. Die Höhe hängt unter anderem vom Wert und vom Schutzstatus des Tieres ab. Nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen gelten Weißbüschelaffen als "besonders geschützt".

Nur wohin mit Affe Dirk, der anfangs fälschlicherweise auf den Namen Lisa getauft wurde. Bis sich herausstellte, dass es sich um ein Männchen handelt. Beim Zoll konnte er nicht bleiben. Die Zoohandlung Burkart in Freiburg erklärte sich bereit, ihn vorübergehend aufzunehmen. Die Kakadus mussten weichen und Dirk bekam eine Voliere in der Größe einer Studentenbude. In der Folge ernährte sich Dirk vorzugsweise und unbeirrbar von Bananenbrei. "Der Tierarzt meinte, dass sich diese Affenart normalerweise von Baumrindensäfte ernährt, aber das fand er nicht so prickelnd", sagt Tanja Burkart, Geschäftsführerin der Zoohandlung. Vier Wochen lebte Dirk in Freiburg und nahm stetig zu. Kamen Besucher, bot Dirk ihnen eine Show und turnte in seinem Käfig herum. Selbst die Papageien fanden Dirk klasse. Sie imitierten sein Pfeifen. "Es hört sich immer noch so an, als wenn er bei uns wäre", sagt Burkart. Letztendlich fand das Bundesamt für Naturschutz (BfN) einen Ort an dem Dirk länger bleiben konnte. Im Zoo Neuwied bei Koblenz.

Auch Orchideen werden oft beschlagnahmt

Jetzt lebt Dirk mit zwei männlichen Weißbüschelaffen zusammen. Vater und Sohn haben den Zuwachs gut aufgenommen. "Das ist bei diesen Arten nicht selbstverständlich", sagt Alexandra Japes, stellvertretende Zoodirektorin. Akzeptierten die Affen den Neuzugang nicht, bissen sie ihn einfach tot. Doch nichts dergleichen. Das liege wahrscheinlich daran, dass Dirk noch relativ jung ist, so Japes. Im Jahr 2012 wurden vom Bundesamt für Naturschutz 7115 Tiere und Pflanzen beschlagnahmt. Darunter 1000 Skorpione, 100 grüne Leguane und Hunderte von Orchideen. Greift der Zoll an der Grenze Tiere auf, informiert er das Bundesamt für Naturschutz. Dieses steht in engem Kontakt zu Zoos und Naturkundemuseen in ganz Deutschland.

Im Südwesten arbeitet die Behörde vor allem mit dem Karlsruher Zoo, der Stuttgarter Wilhelma, dem Schwabenpark oder dem Tierpark im Konstanz zusammen. Die Beamten des BfN beauftragen einen Tiertransportunternehmen, das Tier abzuholen und zu einer passenden Einrichtung zu bringen. Je näher, desto besser. Die Kosten für die Unterbringung übernimmt erst der Zoll. Sobald das Tier in den Händen des Bundesamtes für Naturschutz ist, wird es Eigentum der Bundesrepublik. Der Staat kommt in der Folge für die Kosten auf. Der Schmuggler muss sich daran beteiligen. Die Tiere gehen dann als Dauerleihgabe an die einzelnen Zoos, die ab diesem Zeitpunkt finanziell für sie aufkommen.

Mehr zum Thema:

Ressort: Südwest

  • Zum Artikel aus der gedruckten BZ vom Mo, 24. Februar 2014:
  • Zeitungsartikel im Zeitungslayout: PDF-Version herunterladen

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel