Auch, wenn ein Geschädigter nach einem Unfall von seiner Unschuld überzeugt ist, kann die Haftpflicht des Unfallgegners ihn zur Kasse bitten: Wegen "Betriebsgefahr". Wann und wie ist das möglich?
Bei der alltäglichen Bearbeitung von Verkehrsunfällen gibt es regelmäßig die Situation, dass ein Geschädigter überzeugt ist, keinerlei Schuld am Zustandekommen des Verkehrsunfalls zu haben, der ...