Zweites Urteil

"Raser-Prozess" - Fahrer zu drei Jahren Haft verurteilt

Für zwei junge Männer endet eine Autofahrt mit dem Tod. Sechseinhalb Jahre nach dem Unfall ist der Verursacher jetzt verurteilt worden. Es ist das zweite Mal.  

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Der Prozess fand am Landgericht Landau statt. (Archivbild)  | Foto: Uwe Anspach/dpa
Der Prozess fand am Landgericht Landau statt. (Archivbild) Foto: Uwe Anspach/dpa

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Landau/Mannheim (dpa) - Er war viel zu schnell auf nasser Straße unterwegs - dann prallte sein Auto im Juli 2019 gegen einen Baum. Zwei Mitfahrer kamen ums Leben. Der Autofahrer ist nun vor dem Landgericht Landau zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt worden, wie ein Sprecher des Gerichts in Landau sagte. 

Das Gericht sprach den 25-Jährigen demnach der fahrlässigen Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlichem verbotenem Straßenrennen schuldig.

Der Unfall passierte im Juli 2019 zwischen Lampertheim (Hessen) und Mannheim-Sandhofen (Baden-Württemberg). Die Staatsanwaltschaft warf dem Autofahrer vor, durch sein rücksichtsloses und gefährliches Überholverhalten bei Aquaplaning mit weit überhöhter Geschwindigkeit den Verkehrsunfall verschuldet zu haben. Zwei weitere Mitfahrer wurden schwer verletzt.

Zur Tatzeit 19 Jahre alt

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der langen Verfahrensdauer sah das Gericht fünf Monate als vollstreckt an, sagte der Sprecher. Zudem seien 50 Tage angerechnet worden wegen früherer Auflagen im Strafbefehls-Verfahren. Somit blieben noch knapp zweieinhalb Jahre Haft für den Mann, der zur Tatzeit 19 Jahre alt war. Daher kam es zur Anwendung von Jugendstrafrecht.

Die Fahrerlaubnis des Mannes und sein Führerschein wurden eingezogen. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer vier Jahre Haft, die Verteidigung sprach sich für eine Bewährungsstrafe aus. 

Der 25-Jährige aus Bobenheim-Roxheim (Rhein-Pfalz-Kreis) war bereits im Dezember 2023 wegen des Unfalls zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob den Richterspruch jedoch wegen Mängeln auf.

© dpa‍-infocom, dpa:251124‍-930‍-331910/3

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