Versorgung der Patienten ist sichergestellt
KREISKLINIKEN I: Müller zum Streit mit Krankenkassen.
LÖRRACH (tm). Die Kreiskliniken sehen sich mit Rückforderungen von Krankenkassen konfrontiert, die vor allem Patienten von Schlaganfällen betreffen (wir berichteten). Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil festgelegt, dass die Transportzeit der Patienten nicht länger als 30 Minuten betragen darf und diese Zeit mit dem Anfordern des Rettungsdienstes beginnt.
"Krankenkassen fühlten sich dadurch in den vergangenen Wochen legitimiert, seit Jahren erbrachte Leistungen ...