Gemeinderat

Vogtsburg regelt Nutzung und Gebühren für Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte neu

In Vogtsburg gilt eine neue Satzung für die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte. Mit ihr kann laut Stadtverwaltung flexibler auf Veränderungen reagiert werden.  

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Räume für Flüchtlinge und Obdachlose s...rkirch 14 a in Achkarren eingerichtet.  | Foto: Sebastian Ehret
Räume für Flüchtlinge und Obdachlose sind unter anderem im Gemeindewohnhaus Hinterkirch 14 a in Achkarren eingerichtet. Foto: Sebastian Ehret

Die Verwaltung der Stadt Vogtsburg hat die Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte überarbeitet, um Obdachlosigkeit von Menschen abzuwenden. Die neue Satzung ersetzt das Regelwerk aus dem Jahr 2001, sagte Bürgermeister Benjamin Bohn bei der Beratung in der Sitzung des Gemeinderates am Dienstagabend. Sie gilt für die 29 Einrichtungen zur Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen in sechs ihrer sieben Stadtteile der Kommune. In einem Verzeichnis werden separat die aktuellen monatlichen Nutzungsgebühren für die jeweiligen Objekte aufgelistet.

In der bisherigen Fassung von 2001 waren die jeweils genutzten Unterkünfte unmittelbar genannt, sodass nach Veränderungen auch die Satzung stets geändert werden musste. Mit dem angehängten Objekt- und Gebührenverzeichnis kann künftig flexibel auf Veränderungen einfacher ohne Satzungsänderung reagiert werden. Der Gemeinderat beschloss per einstimmigem Beschluss die neue Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte. Sie tritt am Samstag, 8. November, in Kraft.

Schlagworte: Benjamin Bohn
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