Account/Login

Steuertricks

Wenn das Jobticket mehr bringt als die Lohnerhöhung

  • Bernd Argast

  • Di, 14. Juni 2011
    Geld & Finanzen

Barlohnerhöhungen sind bei Arbeitnehmern wegen der damit verbundenen Steuern immer unbeliebter. Zuwendungen vom Arbeitgeber sind oftmals steuerfrei, doch es gilt einige Besonderheiten zu beachten.

Ein Blumenstrauß gilt als steuerfreie ...zt, er war nicht teuerer als 40 Euro.   | Foto: ddp
Ein Blumenstrauß gilt als steuerfreie Aufmerksamkeit – vorausgesetzt, er war nicht teuerer als 40 Euro. Foto: ddp

LÖRRACH. Auch im Jahr 2011 haben Arbeitgeber bei der Gewährung von steuerfreien oder steuerbegünstigten Zuwendungen eine ganze Reihe von lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten zu beachten, da der Gesetzgeber immer strengere und teilweise komplizierte Voraussetzungen an die Gewährung steuerfreier Arbeitgeberleistungen knüpft. Neben zahlreichen rechtlichen Besonderheiten sind zudem auch umfangreiche Dokumentationspflichten zu beachten.

Nahezu alle Möglichkeiten, dem Arbeitnehmer steuerfreie Arbeitgeberleistungen zuzuwenden, ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes. Der Gesetzgeber macht die Steuerfreiheit der meisten Leistungen von der Voraussetzung abhängig, dass diese zusätzlich zu dem ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel