Die Räum- und Streupflicht betrifft nicht nur die Gemeinden / Die Kommunen regeln die Zuständigkeit der Anlieger in ihren jeweiligen Satzungen.
. Längst nicht überall ist bei winterlichen Verhältnissen der Winterdienst unterwegs. Denn auch Bürger haben eine Räum- und Streupflicht. Aber jede Gemeinde legt für sich fest, wer verpflichtet ist, zur Schneeschaufel und zum Streugut zu greifen.
Wo Kommunen streuen
Wo Bürger zuständig sind
Aber auch die ...