Wo die Millionen blieben, ist offen
Gewinnspiel-Prozess: Staatsanwaltschaft Offenburg ermittelte laut Zeuge erst aufgrund Beschwerde beim Generalstaatsanwalt
OFFENBURG. Die Staatsanwaltschaft Offenburg ging bis Ende 2002 davon aus, dass Gewinnspiele nicht strafbar sind. Erst nach einer Beschwerde beim Generalstaatsanwalt in Karlsruhe leitete die Behörde Anfang 2003 ein Sammel-Ermittlungsverfahren ein. Zu diesem Zeitpunkt lagen schon Kartons mit Anzeigen aus dem ganzen Bundesgebiet vor, berichtete ein Beamter der Landespolizeidirektion Freiburg als Zeuge am dritten Verhandlungstag des "Gewinnspielprozesses" vor dem Landgericht Offenburg.
Alle fünf an der gewerblichenTelefon-Abzockerei Beteiligten haben – wie berichtet – ihre Mitwirkung an dem Millionenbetrug bereits uneingeschränkt gestanden, wollen aber keine weiteren Erklärungen zu ihrer Vorgehensweise abgeben. Das Gericht ...