Privatschule – ja oder nein?
Worum es beim Bürgerentscheid am Sonntag in Heitersheim geht

Privatschule – ja oder nein? Am Sonntag wird in Heitersheim über die Zukunft des Malteserschlosses abgestimmt – die BZ hat die Diskussion zusammengefasst.
Soll es möglich gemacht werden, dass eine internationale Privatschule im Malteserschloss einzieht? Über diese Frage dürfen am Sonntag die Heitersheimer beim Bürgerentscheid, der parallel zur Bürgermeisterwahl stattfindet, abstimmen. Die BZ hat zusammengefasst, worum es bei der Diskussion geht.
Wie ist die Ausgangslage?
Das Heitersheimer Malteserschloss zählt zu den bedeutendsten Kulturdenkmälern des Markgräflerlandes. Unter anderem war es lange Zeit eine wichtige Niederlassung des Johanniter- und Malteserordens. 1893 übernahm der Orden der Barmherzigen Schwestern vom Heiligen Vinzenz von Paul das Schloss, das damals in desolatem Zustand war. Im Laufe der vergangenen Jahre und Jahrzehnte ist der Vinzentinerinnen-Orden, der eine Vielzahl von sozialen und medizinischen Einrichtungen betrieben hat, stark geschrumpft. 2013 entschied der Orden, das Mutterhaus in Freiburg zu belassen und das Malteserschloss bis spätestens 2023 aufzugeben. Trotz Verhandlungen mit verschiedenen Seiten – unter anderem auch mit der Stadt Heitersheim – kam zunächst kein passendes Kaufangebot zustande. Im Frühjahr 2019 wurden die Pläne des früheren BZ-Verlegers Christian Hodeige bekannt, der mit chinesischen Partnern im Malteserschloss eine internationale Privatschule einrichten will.
Hintergrund: Heitersheimer Gemeinderat will keine Privatschule im Malteserschloss
Worüber genau wird beim Bürgerentscheid abgestimmt?
Integraler Bestandteil eines Verkaufs des Malteserschlosses an die Schul-Investoren wäre ein städtebaulicher Vertrag, der die Beziehungen zwischen den neuen Eigentümern und der Stadt Heitersheim regeln soll. Dieser Vertrag wurde am 8. Oktober mit zehn zu neun Stimmen im Gemeinderat abgelehnt – damit war der Verkauf des Schlosses an die Hodeige-Gruppe blockiert. Wenige Tage später startete der neu gegründete Verein Schule im Schloss ein Bürgerbegehren, mit dem Ziel, über diesen Gemeinderatsbeschluss vom 8. Oktober einen Bürgerentscheid zu erwirken, der die Ratsentscheidung entweder bestätigt oder verwirft. Ein "Ja" beim Bürgerentscheid bedeutet ein Ja zum städtebaulichen Vertrag und damit auch ein Ja zum Verkauf des Schlosses an die Schul-Investoren. Ein "Nein" bestätigt die ablehnende Haltung des Gemeinderates zum städtebaulichen Vertrag.
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Wie ist die Ausgangslage?
Das Heitersheimer Malteserschloss zählt zu den bedeutendsten Kulturdenkmälern des Markgräflerlandes. Unter anderem war es lange Zeit eine wichtige Niederlassung des Johanniter- und Malteserordens. 1893 übernahm der Orden der Barmherzigen Schwestern vom Heiligen Vinzenz von Paul das Schloss, das damals in desolatem Zustand war. Im Laufe der vergangenen Jahre und Jahrzehnte ist der Vinzentinerinnen-Orden, der eine Vielzahl von sozialen und medizinischen Einrichtungen betrieben hat, stark geschrumpft. 2013 entschied der Orden, das Mutterhaus in Freiburg zu belassen und das Malteserschloss bis spätestens 2023 aufzugeben. Trotz Verhandlungen mit verschiedenen Seiten – unter anderem auch mit der Stadt Heitersheim – kam zunächst kein passendes Kaufangebot zustande. Im Frühjahr 2019 wurden die Pläne des früheren BZ-Verlegers Christian Hodeige bekannt, der mit chinesischen Partnern im Malteserschloss eine internationale Privatschule einrichten will.
Hintergrund: Heitersheimer Gemeinderat will keine Privatschule im Malteserschloss
Worüber genau wird beim Bürgerentscheid abgestimmt?
Integraler Bestandteil eines Verkaufs des Malteserschlosses an die Schul-Investoren wäre ein städtebaulicher Vertrag, der die Beziehungen zwischen den neuen Eigentümern und der Stadt Heitersheim regeln soll. Dieser Vertrag wurde am 8. Oktober mit zehn zu neun Stimmen im Gemeinderat abgelehnt – damit war der Verkauf des Schlosses an die Hodeige-Gruppe blockiert. Wenige Tage später startete der neu gegründete Verein Schule im Schloss ein Bürgerbegehren, mit dem Ziel, über diesen Gemeinderatsbeschluss vom 8. Oktober einen Bürgerentscheid zu erwirken, der die Ratsentscheidung entweder bestätigt oder verwirft. Ein "Ja" beim Bürgerentscheid bedeutet ein Ja zum städtebaulichen Vertrag und damit auch ein Ja zum Verkauf des Schlosses an die Schul-Investoren. Ein "Nein" bestätigt die ablehnende Haltung des Gemeinderates zum städtebaulichen Vertrag.
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