Zaun verhindert Gerangel nicht
Geldstrafe für 40-Jährigen wegen Körperverletzung.
. Das Amtsgericht Bad Säckingen hat einen 40 Jahre alten Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt.
Ein Dauerstreit zwischen Grundstücksanrainern in Laufenburg hatte für einen unbeteiligten Dritten schmerzhafte Folgen. Im Januar dieses Jahres belieferte ein Metzgermeister eine Familie in Laufenburg wie er das seit 30 Jahren tut; er stellte sein ...