27-Jähriger wird erneut belastet
Berufung um gefährliche Körperverletzung in Laufenburg.
LAUFENBURG/WALDSHUT. Wegen einer gefährlichen Körperverletzung, begangen am Fasnachtssonntag von 2014 in Laufenburg, und wegen einer einfachen Körperverletzung war ein 27-jähriger Außendienstmitarbeiter aus Albbruck vom Bad Säckinger Amtsgericht zu einer Gesamtstrafe von sechs Monaten und zwei Wochen auf Bewährung verurteilt worden. Der Angeklagte legte Berufung ein. Nun wird der Fall unter dem Vorsitz von Richter Martin Hauser vor dem Landgericht Waldshut neu verhandelt. Die Zeugen belasten den Angeklagten erneut.
Was wird dem jungen Mann nun genau vorgeworfen? Wie am Freitag vor Gericht vorgetragen wurde, soll er am Fastnachtssonntag 2014 zusammen mit zwei anderen Männern, die ihrerseits die Tat ...